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   BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00 (1)   

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https://dejure.org/2001,4295
BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00 (1) (https://dejure.org/2001,4295)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2001 - 3 StR 389/00 (1) (https://dejure.org/2001,4295)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00 (1) (https://dejure.org/2001,4295)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Unzulässiger Befangenheitsantrag; Gegenvorstellungsverfahren; Aufhebung eines rechtskräftigen Beschlusses (Verwerfung der Revision)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einbeziehung der Einzelstrafe - Gesamtstrafenfähiges Urteil - Besorgnis der Befangenheit - Sachwilkür - Unzulässige Beweiswürdigung - Gegenvorstellung - Gewährung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 25 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 33 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 19; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33 a, § 26 a Abs. 1 Nr. 1, § 349 Abs. 2
    Befangenheit im Verfahren nach § 33 a StPO - offensichtliche Unbegründetheit einer Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.08.1997 - 3 StR 337/96
    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 17. November 2000 und damit verspätet gestellt worden ist, § 26 a Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGH. Beschl. vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 25 Rdn. 10).

    Für das "Gegenvorstellungsverfahren" ist die Ablehnung der an der Entscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen, da es sich nicht um einen rechtsmittelähnlichen Rechtsbehelf, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf handelt (BGH NStZ-RR 1998, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren gemäß § 33 a StPO scheidet aus, da dem Verwerfungsbeschluß nur solche Tatsachen und Erkenntnisse zugrunde gelegt worden sind, zu denen der Verurteilte sowohl in der Revisionsbegründung als auch in der Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts Stellung nehmen konnte und ein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht begründet wird (vgl. BVerfGE 5, 9, 11; 21, 73, 77).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Die im Zusammenhang mit der Auslegung des in § 349 Abs. 2 StPO verwendeten Begriffs "offensichtlich" behaupteten Grundrechtsverstöße, die den Senat ausnahmsweise zu einer Änderung seiner nicht weiter anfechtbaren Entscheidung berechtigen oder verpflichten könnten (vgl. BVerfGE 63, 77, 78 f.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren gemäß § 33 a StPO scheidet aus, da dem Verwerfungsbeschluß nur solche Tatsachen und Erkenntnisse zugrunde gelegt worden sind, zu denen der Verurteilte sowohl in der Revisionsbegründung als auch in der Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts Stellung nehmen konnte und ein Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht begründet wird (vgl. BVerfGE 5, 9, 11; 21, 73, 77).
  • BGH, 12.10.2000 - 5 StR 414/99

    Zum Begriff der Offensichtlichkeit in § 349 Abs. 2 StPO; Gegenvorstellung;

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Eine Revision kann auch dann durch Beschluß verworfen werden, wenn der jeweilige Spruchkörper einhellig die Auffassung vertritt, daß die von der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen zweifelsfrei zu beantworten sind und die Durchführung der Hauptverhandlung keine neuen Erkenntnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art erwarten läßt, die das gefundene Ergebnis in Zweifel ziehen könnten (vgl. BGH NJW 2001, 85).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1988 - 1 Ws 861/88
    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
    Für das "Gegenvorstellungsverfahren" ist die Ablehnung der an der Entscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen, da es sich nicht um einen rechtsmittelähnlichen Rechtsbehelf, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf handelt (BGH NStZ-RR 1998, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Nach allgemeiner Ansicht erlischt das Ablehnungsrecht auch hier spätestens mit Erlass der Entscheidung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05 -, juris, Abs.-Nr. 2; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04 -, NStZ-RR 2005, S. 174; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01 -, NStZ-RR 2001, S. 333; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00 -, beck-online, BeckRS 2001 30157191; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 -, NStZ-RR 1998, S. 51; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93 -, NStZ 1993, S. 600; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1988 - 4 StR 545/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 1; Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. September 1988 - 1 Ws 861, 862/88 -, NStZ 1989, S. 86; Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Juni 2001 - 4 Ss 98/01 -, juris, Abs.-Nr. 2-3; Beschluss des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 1997 - 1 Ws 123, 124/97 -, NStZ 1997, S. 510; Bockemühl, in: KMR, StPO, Stand: Juli 2006, § 25 Rn. 12; Lemke, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 25 Rn. 6; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 25 Rn. 11; ders., Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 1179 f.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 25 Rn. 5; Siolek, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 25 Rn. 12; Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 25 Rn. 14; a.A. [für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren] Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 399 ).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 64/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; Ablehnungszeitpunkt; Mitwirkung an

    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BVerfG, NStZ 2007, 709; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96; vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; vom 23. Februar 2017 - 5 ARs 54/16; KKStPO/Scheuten, 8. Aufl., § 25 Rn. 12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 25 Rn. 11).

    Formlose Gegenvorstellungen gegen eine rechtskräftige Entscheidung lassen das bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wiederaufleben, und zwar auch nicht für die Entscheidung über die Gegenvorstellungen (BGH, Beschlüsse vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600; vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 86).

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00

    Befangenheitsantrag nach Entscheidungserlass

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 25 Rdn. 10).

    Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

  • BGH, 18.10.2001 - 3 StR 187/01

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch; Gegenvorstellung; Ausserordentlicher Rechtsbehelf;

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, da es nach Erlaß des Beschlusses vom 15. August 2001 und somit verspätet gestellt worden ist (st.Rspr., vgl. BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch (Verspätung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auf).

    Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten gelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).

  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 223/20

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig

    Formlose Gegenvorstellungen lassen das bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wiederaufleben, und zwar auch nicht für die Entscheidung über Gegenvorstellungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; vom 4. Februar 2020 - 5 AR (Vs) 64/19).
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